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 ForumIndex  »  Anschaffung  »  Gewicht einer TES 550....
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Anfang der Diskussion    ( Antworten erhalten: 5 )    Vorheriges Thema Nächstes Thema
bavarika Drucken  Λ

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Nachrichten : 12

So,

nachdem ich die TES jetzt wieder aus dem wunderschönen Chiemsee genommen habe und sie im Winterlager ist, eine Info für Euch.

Beim Kranen wurde das Schiff mit 1440 kg gewogen, sie war dabei leer, max. noch 10 kg Kleinkram. hab sogar die Segel rausgenommen...

Kauft Euch also nen passenden Hänger, ich hab den dummerweise noch nicht, da der mitgekaufte Hänger hoffnungslos überladen ist.

Ich hab den Anhänger mittlerweile etwas abgespeckt indem ich die Lichtleiste durch Aluteile getauscht habe, werde dies nächstes Frühjahr noch weiter komplettieren und auch die Stützen in Alu ausführen. Damit kann ich dann nochmals so 25kg einsparen.

Durch die Demontage des Ruderblattes der Tes werden nochmals so 20 kg in das Zugfahrzeug verlagert, die 10 kg Kleinkram auch noch raus. Dann werde ich noch die Motorhalterung (10kg) abnehmbar machen um so letztendlich zu einem erlaubten Transportgewicht zu kommen....

Und das nur, weil der Erstbesitzer einen 1700er Trailer gekauft hat...

Gruß

Karl


O 15.10.2015 um 13:46 Uhr Offline Profil Private Nachricht
Dori2005 Drucken  Λ

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Nachrichten : 91

Hallo Karl, wir haben auch eine TES 550 und einen Einachstrailer. Die 1750 kg reichen doch und der Trailer ist nicht überladen, schau doch mal hier:
http://www.tes-freunde.de/modules.php?mop=modload&name=Splatt_Forums&file=viewtopic&topic=823&forum=5
und ich zitieren mich daraus mal selbst:

"....vielleicht kannst Du über die Stützlast noch was machen, siehe hier:

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/uebersicht-anhaengelasten-so-viel-duerfen-die-einzelnen-modelle-ziehen-1903305.html

und Auszug daraus:

Neben der zulässigen Anhängelast gilt es auch die Stützlast zu beachten. Dieser Wert gibt an, wie hoch das Gewicht sein darf, das auf die Kugelkopfkupplung am Auto drückt. Sowohl für den Zugwagen als auch für die Kupplung gelten dabei eigene Werte. Diese dürfen nicht überschritten, aber ebenso wenig unterschritten werden, denn dann läuft der Anhänger unruhig hinter dem Auto. Übrigens: Die Stützlast betrifft direkt die Zuladung des Fahrzeugs. Bei einem Anhänger mit 1.200 Kilo zulässigem Gesamtgewicht und einer Stützlast von 75 Kilogramm darf der Hänger an der Achse also 1.200 und an der Kupplung 75 kg auf die Waage bringen. Insgesamt also 1.275 Kilogramm.

Bei einem Jeep Cherokee XJ ist eine Stützlast bis 130 kg möglich und es gibt Autos mit 230 kg Stützlast oder mehr (Ford Ranger)"

Also evtl. reicht es das Boot 5 -10 cm nach vorne zu setzen, um die Stützlast zu erhöhen,
beste Grüße
Dieter
O 17.10.2015 um 19:55 Uhr Offline Profil Private Nachricht
bavarika Drucken  Λ

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Nachrichten : 12

Hallo Dieter,

danke für die Auzsführungen.

Die Situation stellt sich bei mir wie folgt:
Trailer, Echtermann (1700kg) 2 Achs, lt. Brief 400 kg, gewogen trotz gewichtsreduzierender Eingriffe (ca. 40 kg reduziert) sind es 420 kg
TES 550, gewogen mit geeichter Waage am Kran der Gemeinde 1480 kg
Davon sind die Gurte noch abzuziehen, die hat er erst nach der Nullstellung der Waage angehängt.
Macht in Summe 1900 kg
- 15-20 kg Gurte
- 30 kg Batterien (nachgewogen)
- 80 kg Stützlast (mein Fahrzeug)
bleiben zuerst einmal 1775 kg
Ich kann jetzt noch so 10 kg aus dem Schiff entnehmen (nur Kleinzeugs...)
Das Ruder ist leicht demontierbar und sollte so 25 kg wiegen, passt ins Auto
Dann kann ich ohne großen Aufwand noch den Außenbordmotorhalter abnehmbar machen (-10 kg)
und die restlichen 30 kg müssen noch vom Trailer runter, oder ich lege den Großbaum auf einen Dachgepäckträger, das bringt auch noch ein paar kg.

Sollte eine Auflastung auf 100 kg bei der Stützlast gehen, wird es noch etwas einfacher.

Im Moment ist das Problem nicht dramatisch, die TES steht im Winterlager. Ich wollte aber im nächsten Jahr mit dem Schiff auch mal woanders hin....und mich dabei rechtskonform verhalten.

Gruß

Karl

O 18.10.2015 um 11:39 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 91

Hallo Karl, hier noch zur Info der Bussgeldkatalog:

http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

bis 5% kostet nichts, 5-10% kostet 10€ und ab 10% wird es teuerer 30 € und mehr (alle Angaben ohne Gewähr
beste Grüße
Dieter

O 18.10.2015 um 12:57 Uhr Offline Profil Private Nachricht
bavarika Drucken  Λ

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Nachrichten : 12

Hallo Dieter,
danke für den Hinweis, ist ja fast billiger nichts zu machen, <5% hab ich ja schon, hab heute den Motorhalter demontiert, waren nur 6,5 kg. Ich drehe nun die Schrauben rum und kann dann den Motorhalter zukünftig in zwei Minuten demontieren. Das Ruder ist ebenfalls leicht abzunehmen, dann muß ich es beim Transport auch nicht feststellen.
Hab wieder 4 kg, da 84 kg als Stützlast eingetragen sind.
Die Batterien werd ich ebenfalls leicht entnehmbar befestigen und beim Hänger nur die Stützen in Alu.
Ausgehend von 1775 kg komm ich dann so auf 30 kg zu viel, das sind <2%

Gruß

Karl


O 18.10.2015 um 19:47 Uhr Offline Profil Private Nachricht
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Nachrichten : 159

Hallo Leute -
Hinweis zu den Strafhöhen - Deutschland ist hier meist strenger (und teurer) als Österreich. Für Österreich gilt jedenfalls nach § 101 KFG bzw dem dazugehörigen Strafbestandskatalog 0-2 % - Abmahnung, über 2 bis 5 % 70,- €, über 5 bis 8 % 140,- € und über 8 - 10 % 210,- €. Darüber muss die Strafbehörde individuell festlegen (je nach technische Ausführung und Zustand des Fahrzeuges....). Ein Weiterfahren sollte vom Polizisten untersagt werden, solange der vorschriftsmäßige Zustand nicht hergestellt ist.
Würde zumindest bei internationalen Trailerfahrten dringend empfehlen die Gewichte einzuhalten.
O 14.12.2015 um 15:06 Uhr Offline Profil Email Private Nachricht
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