Autor | Seite: 1.3333333333333 von |
Tessi |
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Nachrichten : 171
| Fragt mich nicht woher ichs hab - aber Darßer Ort soll noch vor der neuen Saison gebaggert werden und wieder anlaufbar sein. Er soll dann solange befahrbar bleiben, bis der neue Hafen in Prerow fertig ist.
Reinhard - du unser Mann für heikle Fälle - kannst du mal bitte was amtliches dazu suchen ??
Gruß Torsten
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O
15.02.2009 um 23:05 Uhr |
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avalon |
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Nachrichten : 1561
| immer ich
Nee - ausser den schon bekannten Willensbekundungen, dass man noch vor der Saison bzw. bis zur Fertigstellung des Prerower Hafens ausbaggern wolle, ist mir nichts bekannt und ich habe auch nichts weiter gefunden.
Letzte Meldung dazu: vom Seglerverband MV
Viele Grüße
Reinhard
PS und wir wollen dieses Jahr da eh' nicht hin
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O
18.02.2009 um 10:34 Uhr |
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geloeschter_user_11 |
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Nachrichten : 441
| Ich denke, die Formulierung "für den öffentlichen Schiffsverkehr gesperrt" bedeutet keinen Verbot , den Hafen anzulaufen,es ist nicht als Sperrgebiet ausgewiesen. Wenn die Wassertiefe für die TES reicht, kannst du rein genau so wie in jede andere Bucht (auf eigenes Risiko, ist klar...). Irgendwo habe ich eine Stellungname der WSP gelesen, die Versicherung wird nicht zahlen, wenn deinem Boot dort was passiert, aber das sind alles imaginäre Gefahren.
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O
19.02.2009 um 10:54 Uhr |
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avalon |
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Nachrichten : 1561
| Gelesen hast Du das weiter oben in meinem Beitrag vom 21.4.08.
Allerdings halte ich die Begriffe "gesperrt" und "Genehmigung zum Anlaufen des Nothafen kann nicht erteilt werden" für ziemlich eindeutig und ich persönlich würde das durchaus als "Verbot" einschätzen. Auch die Androhung einer "OWI durch die WsP" (siehe oben) deutet darauf hin.
Ich bin mir nicht sicher, ob die in der SeeSchStrO im Abschnitt A.17 und A.18 angegebenen Zeichen zwingend vorhanden sein müssen, oder ob es nicht ausreicht, dass diese Sperrungen "öffentlich bekanntgemacht" werden, wie es durch die amtlichen (!) Veröffentlichungen der BfS erfolgt.
Ich denke, dass die Vorschriften der BfS durchaus befolgt werden müssen. Die Berücksichtigung dieser BfS wird übrigens auch im Sportbootführerschein-Fragenkatalog als erforderlich abgefragt.
Viele Grüße
Reinhard
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O
19.02.2009 um 11:46 Uhr |
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geloeschter_user_11 |
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Nachrichten : 441
| Rechtlich wirst du mit deiner Auslegung recht haben. Trotzdem sehe ich es als Schikane einer gelangweilten Behörde ohne vernünftige Begründung das Befahren eines versandeten Hafens mit einem Kleinkreuzer von 40 cm Tiefgang zu verbieten.
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O
19.02.2009 um 14:00 Uhr |
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avalon |
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Nachrichten : 1561
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Auch wenn ich ab und zu die rechtliche Seite heranziehe...
natürlich hast Du recht!
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O
19.02.2009 um 14:24 Uhr |
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