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Thema:  Transport
Schreibdatum:  28.04.2015 um 12:06 Uhr

Nachricht:
Ein Freund von mir hatte das gleiche Problem. Nur noch schlimmer. Teil 1 der Erlaubnis fehlte auch noch. KFZ Zulassungsstelle hatte immer auf den Trailer Hersteller verwiesen. Und der Trailer Hersteller sagte, er stellt nach Jahren keine Fahrzeugpapiere mehr aus. Auch mit einem Dokument "Unbedenklichkeitsbescheinigung" erstellt von der KFZ Zulassungsstelle, in dem steht, dass der Trailer nicht geklaut wurde usw.. erstellt der Trailer Hersteller keine neuen Fahrzeugpapiere. Letztendlich hat die KFZ Zulassungsstelle eine Ersatz-Betriebserlaubnis erstellt und ohne Vollabnahme. Ich bin mal gespannt, ob die HU Vollabnahme ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 geht. Nur die KFZ Zulassungsstelle wird dir weiterhelfen können. Wenn der Trailer aber nie in Deutschland angemeldet war, dann Gute Nacht. Egal ob du Fahrzeugpapiere hast, nach 7 Jahren ist eine Vollabnahme sowieso Pflicht. Das ist bei Stillegungen über 7 Jahre notwendig. Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte "Vollabnahme" durchführen lassen (§ 23 StVZO). Gruß Carsten[addsig]




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