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Thema:  Auflastung Anhängelast
Schreibdatum:  30.05.2007 um 14:04 Uhr

Nachricht:
Noch ein Hinweis.... Mir ist folgendes noch nicht ganz klar.... Es gibt anscheinend Unterschiede zwischen "Auflastung", "Anhängelasterhöhung", "Zuglasterhöhung" und vielleicht sonst noch weiteren Begriffen, die man vielleicht doch noch etwas genauer nachfragen sollte. (mein TÜV hat jetzt Feierabend :-( Ausserdem scheint in diesem Zusammenhang immer irgendwie interessant zu sein, wie hoch das "zulässige Gesamtgewicht" mit Zugfahrzeug und Anhänger und Auflagelast ist. Die Auflastung auf 2805 kg hat anscheinend steuerliche Gründe und muss nicht unbedingt was mit Anhängelasten zu tun haben. :denken: :denken: :denken: Ein wenig verwirrt.... Reinhard Noch 'ne Seite: Scholz[addsig]




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