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Thema:  Neu u. viele Fragen
Schreibdatum:  13.02.2007 um 21:55 Uhr

Nachricht:
Moin liebe Schiffsbesitzer, um das Mwst-Problem mal sehr verkürzt und vereinfacht zu beschreiben... Wer heutzutage innerhalb der EU, egal ob in Deutschland oder Polen eine Ware kauft, muss dafür Mwst. bezahlen. Punkt. Der Zoll oder andere Finanzbehörden prüfen das gelegentlich nach und verlangen einen Nachweis, der in der Regel die Kaufrechnung ist. Hat mein sein Boot gebraucht gekauft, sollte man sich diese Rechnung (die den Mwst-Eintrag enthält) aushändigen lassen. Über Ausnahmen sollte man sich mit seinem Finanzamt unterhalten - machen wir uns nix vor, in Foren wie diesem kann nur "Halbwissen" weitergegeben werden. Zu den Identifizierungsnummern... Manche Boote haben welche, manche nicht. Manche hinten an der Seite, manche hinten am Heck. Eine allgemeine Registrierungspflicht wie bei Autos gibt es für Schiffe nicht. Eine "Ummeldung" ist also nicht üblich, weil kein Freizeit-Schiff unserer Größe angemeldet sein muss. Daraus folgt: Ist ein Schiff bereits irgendwo angemeldet, könnte es sinnvoll sein, dass man es dort abmeldet, wenn es dort nicht mehr gemeldet sein soll. Ob das in den Bestimmungen z.B. Danziger Registrierungsstellen auch vorgeschrieben ist, weiss ich nicht. Da ab und zu von Behörden ein Eigentumsnachweis verlangt wird, hat es sich als sinnvoll herausgestellt, einen solchen zu besitzen. International üblich für Boote unserer Größe ist unter anderem der IBS, der "Internationale Bootsschein", den man bei verschiedenen Organisationen beantragen kann. Ein solcher Beleg (mit seinen auf dem Rumpf angebrachten Kennzeichen) erschlägt dabei auch die Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge auf Binnenschiffahrtsstraßen. Näheres dazu siehe unter der Webseite der WSV des Bundes Einen IBS kann man auch ohne eine am Boot vorhandene Nummer beantragen, als Identifizierungsnummer ist z.B. auch die Rechnungsnummer möglich. Angaben über eine frühere "Anmeldung" irgendwo anders sind dabei nicht erforderlich. Da manche Behörden z.B. an der Grenze so einen Beleg prüfen, wollen sie manchmal auch die angegebene Nummer auf dem Boot sehen - meingott, dafür tackert man sich eben diese Rechnungsnummer auf einem Blechschild hinten an sein Schiff und fertig. (dieser Absatz beruht auf persönlichen Erfahrungen und Erzählungen [s.o. Stichwort Halbwissen], und stellt keine amtliche Vorgehensweise dar!) Viele Grüße Reinhard PS: einen Vordruck des IBS gibt es z.B. hier beim DSV[addsig]




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